
Die Angebote der Tagesstätte wenden sich vorrangig an Personen, die aufgrund ihrer seelischen Behinderung und deren Folgeerscheinungen zum Teil lange stationäre Klinikaufenthalte hinter sich haben und in ihrer Fähigkeit zur selbstständigen Alltagsbewältigung und sozialen Eingliederung dauerhaft eingeschränkt sind.
Gleichzeitig richtet die Tagesstätte ihre Angebote an Personen, die gem. § 2 SGB IX i.V.m. § 39 BSHG nicht nur vorübergehend seelisch wesentlich behindert sind und die wegen der Schwere ihrer Behinderung nicht bzw. noch nicht in der Lage sind, die Anforderungen einer Werkstatt für behinderte Menschen zu besuchen.